Sehr verehrte Gäste, wir bitten Sie, folgende Regelung zu beachten.
1. Mit Bezahlen der Gebühr wird ein Verwahrvertrag geschlossen. Dieser endet jeweils zum Ende der Veranstaltung. Der Gast hat spätestens mit Ende der Veranstaltung seine Kleidungsstücke abzuholen. Sollten die abgegebenen Gegenstände bis zum Veranstaltungsende nicht abgeholt werden, verfällt auch jede Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
2. Aus Haftungsgründen können wir immer nur eine Jacke, Tasche oder Rucksack pro Haken entgegen nehmen, ohne enthaltene Wertgegenstände.
3. Für in Jackenärmel gestopfte Kleidungsstücke übernehmen wir keine Haftung.
4. Bei Verlust der Garderobenmarke übernehmen wir keine Haftung.
5. Bei Verlust der Garderobenmarke können die verwahrten Gegenstände erst zum Veranstaltungsende herausgegeben werden, außerdem wird eine Gebühr von 5,00 € fällig. Zudem muss ein Verlustformular mit den kompletten Personalien ausgefüllt, unterschrieben und an der Garderobe hinterlegt werden.
6. Für Wertgegenstände (z.B. Portemonnaies, Mobiltelefone usw.) in den Jacken, Rucksäcken oder Taschen wird keine Haftung übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle Gegenstände vor dem Abgeben aus der Jacke genommen haben.
7. Ist die Garderobenmarke beim Abholen vorhanden und die Jacke, Tasche oder der Rucksack nicht, muss dieses während der Veranstaltung dem Garderobier oder dem Geschäftsleiter gemeldet werden. Bitte füllen Sie dafür ein Verlustformular mit Ihren vollständigen Personalien und einer genauen Beschreibung des verlorenen Gegenstandes aus.
8. Mit Abgabe der Garderobe und Bezahlung erkennen Sie unsere Haftungsgrenze in Höhe von EUR 50,00 an.
9. Es gelten folgende Preise:
Jacke EUR 2,00
Tasche EUR 2,00
Rucksack o. Sporttasche EUR 3,00
10. Die Garderobenordnung wird mit dem Bezahlen anerkannt und akzeptiert.